Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1. Der 3D Operator Oliver Ende (nachfolgend „Oliver Ende“ genannt) erbringt für seine Vertragspartner
(nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) Leistungen zu den im jeweiligen Angebot genannten Preisen.
2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Oliver Ende abgeschlossenen Verträge über die
Bearbeitung von Projekten, insbesondere von Multimediaproduktionen, der Erstellung von
Computeranimationen oder Arbeiten im Bereich der Postproduktion, und zwar bis zur vollständigen
Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber. Mündliche Nebenabreden wurden nicht
getroffen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn
Oliver Ende der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere,
Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind schriftlich zu fixieren.
3. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftlich erteiltes Angebot von Oliver
Ende schriftlich oder mündlich annimmt. Im Falle eines mündlichen Vertragsschlusses kommt der Vertrag durch
schriftliche Bestätigung oder Ausführung des Vertrages durch Oliver Ende zustande.
4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen Oliver Ende und dem
Auftraggeber.
§2 Leistungsumfang
1. Grundlage der von Oliver Ende zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich das von Oliver Ende erstellte
Angebot. Verpflichtet sich Oliver Ende zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung, so wird diese
Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und
Unterlagen ausgearbeitet. Sie ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und von
diesem mit einem schriftlichen Zustimmungsvermerk zu versehen. Ist eine Leistungsbeschreibung bereits im
Angebot enthalten oder hat laut Angebot der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung zu liefern, so ist allein
diese bindend für den Inhalt der Leistungen.
2. Sollen die Leistungen unmittelbar aufgrund von Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers (Exposés,
Drehbücher, Treatments, etc.) erbracht werden, so hat der Auftraggeber diese Informationen unverzüglich nach
Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen, soweit hierfür nicht ein anderer Zeitpunkt festgelegt wurde.
Verzögerungen führen zur Unwirksamkeit der Terminvereinbarungen für die Fertigstellung.
3. Spätere Änderungswünsche, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder die Bearbeitung von
Unterlagen, die der Auftraggeber geliefert hat, müssen in jedem Fall gesondert ausdrücklich schriftlich
vereinbart werden und führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Oliver Ende nimmt keinerlei
Änderungen vor, solange eine schriftliche Vereinbarung, die das Ausmaß der Änderungen, zusätzliche Kosten
und den gegebenenfalls neuen Liefertermin regelt, nicht vorliegt.
4. Werden an Oliver Ende vom Auftraggeber Änderungswünsche herangetragen, so prüft Oliver Ende diese
zunächst auf Umsetzbarkeit und unterbreitet ein Angebot für die Umsetzung. Ist eine solche nicht möglich, so
legt Oliver Ende die Gründe hierfür dar. Vor Beginn des Prüfungsverfahrens teilt Oliver Ende dem
Auftraggeber mit, dass sich durch die Prüfung der Änderungswünsche der Fertigstellungstermin verschieben
kann. Der Auftraggeber kann Oliver Ende eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer das
Prüfungsverfahren abgeschlossen werden und entweder ein Angebot oder die Ablehnung von Änderungen
durch Oliver Ende vorliegen soll.
5. Oliver Ende behält sich grundsätzlich das Recht vor, anstelle der vereinbarten Leistungen solche zu erbringen,
die der fortschreitenden technischen Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche Leistung
die des angebotenen Vertragsgegenstandes erreicht oder übertrifft.
6. Oliver Ende liefert die Leistung auf dem vereinbarten Datenträger, bzw. im vereinbarten Format ab.
§3 Liefertermin
1. Oliver Ende liefert die vereinbarten Leistungen spätestens zu den im Angebot genannten Terminen. Diese
Termine sind jedoch nur bindend, sofern der Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen und Informationen
seinerzeit termingerecht zur Verfügung stellt und seinen Mitwirkungspflichten im erforderlichen Ausmaß
nachkommt.2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Störungen
der Telekommunikation, etc.) sind von Oliver Ende nicht zu vertreten und berechtigen zu einer
Terminsverschiebung um die Dauer der Behinderung.
3. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder
Unterlagen des Auftraggebers entstehen oder ihre Ursache in fehlenden oder fehlerhaften
Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers haben, sind von Oliver Ende ebenfalls nicht zu vertreten und
führen nicht zum Verzug. Daraus resultierender Mehraufwand kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt
werden.
4. Prüft Oliver Ende die Umsetzung von Änderungswünschen durch den Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 4, lehnt
die Änderungen aber ab, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Dauer des Prüfungsverfahrens.
Bei Einigung über Änderungen wird der ursprüngliche Fertigstellungstermin unwirksam. Beide Parteien müssen
sich schriftlich auf einen neuen Termin einigen.
§4 Nutzungsrechte
1. Oliver Ende gewährt dem Auftraggeber an der erbrachten Gesamtleistung das einfache, räumlich und zeitlich
unbeschränkte Recht, diese Leistung vertragsgemäß zu nutzen. Gesamtleistung ist stets das Endprodukt, wie
z.B. die vollständige zu erstellende Filmsequenz.
2. Sämtliche Rechte an den von Oliver Ende erstellten 3D-Modellen und 3D-Einzelszenen sowie an allen
Konstruktionsdaten, die im Laufe der Umsetzung des Projekts von Oliver Ende erstellt oder zur Verfügung
gestellt werden, verbleiben bei Oliver Ende. Dem Auftraggeber wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt
zur Nutzung der 3D-Modelle, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Gesamtleistung erforderlich ist.
3. Oliver Ende verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen, mit Ausnahme der 3D-Daten, solange nicht
anderweitig zu verwenden oder zu verbreiten, wie nicht der Auftraggeber selbst die Leistungen der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat oder ausdrücklich auf die weitere Verwendung verzichtet. Oliver Ende
ist jedoch berechtigt, die Leistung potentiellen Kunden als Demonstration für die Tätigkeit von Oliver Ende
vorzuführen.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er zu den erteilten Aufträgen berechtigt und Inhaber aller erforderlichen
Nutzungsrechte ist. Er stellt hinsichtlich der von ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung
gestellten Materialien sicher, dass Oliver Ende alle zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
Der Auftraggeber stellt Oliver Ende von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter an oder aus solchen Rechten
frei.
5. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung hat Oliver Ende das Recht, die Einräumung von Nutzungsrechten
für die Dauer des Verzugs zu widerrufen.
6. Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter hat Oliver Ende das Recht, auf eigene Kosten und nach
vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, aber nach eigenem Ermessen, Änderungen derart vorzunehmen,
dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Hierbei sind die Interessen des Auftraggebers zu wahren.
In jedem Fall hat Oliver Ende das Recht, sich nach eigenem Ermessen, aber vorheriger Unterrichtung des
Auftraggebers, dem Dritten zu unterwerfen.
§5 Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die erhaltene Leistung unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und diese
Oliver Ende anzuzeigen.
2. Oliver Ende hat das Recht, etwaige Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen.
3. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Farbgebung, Dramaturgie) stellen keinen Mangel dar.§6 Haftung
1. Oliver Ende haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Oliver Ende nur bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Die Haftung von Oliver Ende gemäß Absatz 1 ist, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen,
maximal auf die Summe beschränkt, die der vertraglich vereinbarten Vergütung entspricht.
3. Oliver Ende haftet nicht für Störungen und Ausfälle von Leistungen infolge höherer Gewalt oder von anderen
durch Oliver Ende nicht abwendbaren Umständen, wie z.B. Störungen der Telekommunikation oder von
Leitungen im Internet.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber unterstützt Oliver Ende bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu
gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hardund Software.
2. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, Oliver Ende im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu
verschaffen (z.B. Bild-, Ton-, Text- o.ä. Materialien), so hat er diese Materialien in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Oliver Ende teilt dem Auftraggeber rechtzeitig die
Anforderungen an das Format mit. Wird zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung eine Konvertierung in
ein anderes Format erforderlich, so trägt die Kosten hierfür der Auftraggeber.
3. Erfüllt der Auftraggeber Pflichten aus Nr. 2 oder 3 ganz oder teilweise nicht, so ist Oliver Ende berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
§8 Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber hat die vertraglich vereinbarte Vergütung zu leisten. Das gilt auch dann, wenn der
Auftraggeber von der weiteren Umsetzung des Projektes oder von Teilen des Projektes Abstand nimmt.
2. Die vertraglich vereinbarte Vergütung versteht sich grundsätzlich in EURO, zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
3. Oliver Ende ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird eine
erste Abschlagszahlung in Höhe von 30% der Gesamtvergütung nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt,
eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von weiteren 30% nach Übergabe des Previews. Der Rest wird mit
Übergabe des Masters fällig.
§9 Rücktrittsrecht
1. Der Auftraggeber kann mit schriftlicher Zustimmung durch Oliver Ende vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der
Zustimmung werden neben den bereits erbrachten Leistungen 30% des noch nicht abgerechneten
Auftragswertes berechnet.
2. Oliver Ende hat das Recht zur Kündigung des Vertrages, wenn der Auftraggeber trotz mindestens zweimaliger
Aufforderung unter Setzung einer Frist die von ihm zu beschaffenden Materialien, Unterlagen oder
Informationen nicht liefert oder notwendige Rechte nicht verschafft, oder wenn der Auftraggeber mit den
Zahlungen in Verzug gerät.
§11 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt.
2. Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bonn,
sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand Oktober 2023